Regelung für Qualifikationsarbeiten (Prüfungen)

  1. Die Lernenden kommen gut vorbereitet, nüchtern und ausgeruht zur Schule (Verantwortung der Lernenden und deren Eltern).
  2. Die Lernziele und der Prüfungsstoff sind klar festgelegt.
  3. Die Prüfungen sollten nicht kurzfristig angesagt werden (ideal 1 Woche im Voraus).
  4. Von Freitag auf Montag sollten keine Prüfungen angesetzt werden; der Montag ist als Prüfungstag ungeeignet und sollte die Ausnahme bilden.
  5. Alle Prüfungen werden im Klassenbuch eingetragen.
  6. Es liegt in der Verantwortung der Klassenlehrperson, die Führung des Klassenbuches sicherzustellen.
  7. Die Lernenden führen eine persönliche Agenda (Aufgabenbüchlein), unter anderem zu Terminen und Inhalten der Hausaufgaben und Prüfungen.
  8. Pro Tag sind maximal 2 Prüfungen zulässig (Promotionsfächer).
  9. Die Klassenlehrperson ist besorgt, dass die Prüfungen in den Hauptfächern ausgeglichen auf die Wochentage verteilt werden.
  10. Den Lernenden steht während der Prüfung genügend Zeit zur Verfügung.