Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie an den obligatorischen Schulen und Sonderschulen vom 19.4 bis 9.7.2021, unter Vorbehalt neuer Entscheide des Bundesrats oder Staatsrats

Aufgrund der neuen Tracing-Bestimmungen des Kantonsarztamtes (KAA), welche sich auf die Vorgaben des BAG stützen, kann die Einschränkung der Klassendurchmischung aufgehoben werden.

Somit gilt bis zu den Sommerferien:

  • Unterricht nach Stundenplan, inkl. Wahl- und Freifächer
    • unter Beibehaltung des Schutzkonzeptes OSRM
  • weiterhin Maskenpflicht
    • mit Ausnahme von Sportunterricht im Freien