Als verschärfte Massnahme gilt ab dem 2.11.2020 für das gesamte Schulpersonal 1H-11H (Lehrpersonal, administratives und technisches Personal) eine Maskenpflicht sowie muss die Abstandsregel auf dem Schulgelände wenn immer möglich eingehalten werden.

Für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule gilt vorerst befristet bis am 30.11.2020

  • auf dem ganzen Schulgelände
  • während des Unterrichts
  • während der Pausen
  • sowie zwischen Haltestelle öV und Schule

eine Maskenpflicht.

(Auszug aus "Schutzkonzept COVID-19 an den obligatorischen Schulen 1H-11H (...) des Kantons Freiburg" vom 13. November 2020)