Urlaube und Absenzen

Grundsätzlich

  • Zum Voraus bekannte Abwesenheiten sind der Klassen-Lehrperson oder dem Sekretariat schriftlich zu melden (via KLAPP oder per Mail an sekretariat@osrm.ch).
  • Jede nicht bekannte Abwesenheit wird vom Schulsekretariat raschmöglichst abgeklärt.

Urlaubsgesuche | Schnupperlehren

  • Lernende, die einen Urlaub benötigen, stellen ein entsprechendes Urlaubsgesuch. Dieses kann auf dem Sekretariat bezogen oder von der Homepage ( » Dokumente) heruntergeladen werden kann.  
  • Urlaubsgesuche müssen spätestens fünf Arbeitstage vor Urlaubsbeginn schriftlich eingereicht werden.
  • Das Urlaubsgesuch ist an die Klassenlehrperson zu richten, welche es bewilligt (1 Tag)  oder eine Empfehlung abgibt und das Gesuch an die Schuldirektion weiterleitet.
  • Wer eine Schnupperlehre absolvieren will, reicht ebenfalls so rasch wie möglich ein Urlaubsgesuch ein.

Absenz- | Krankmeldungen

  • Absenzen (z.B. Arztbesuche) sind via KLAPP oder mit Formular Absenzmeldung (» Dokumente) der Klassenlehrperson oder direkt beim Sekretariat einzureichen.
  • Krankheitsbedingte Absenzen sind von den Eltern täglich dem Schulsekretariat via KLAPP oder per Mail an sekretariat@osrm.ch oder per Telefon an 026 672 86 00 (ab 7.30h) zu melden. 

Jokertage

(Art. 21 Abs 2 SchG und Art. 36a SchR)

  • Nach vorgängiger Benachrichtigung (zwingend spätestens fünf Arbeitstage vorher, analog Urlaubsgesuche) können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr nicht zur Schule schicken. Jokertage dürfen nicht am ersten Schultag des Schuljahres, während schulischer Aktivitäten im Sinne von Artikel 33 und der Durchführung von kantonalen, interkantonalen oder internationalen Referenztests bezogen werden.
  • Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für den Urlaub, den sie für ihre Kinder beantragen und sorgen dafür, dass ihre Kinder dem Lernprogramm folgen. Auf Verlangen der Schule holen die Schülerinnen und Schüler den Stoff und die verpassten Prüfungen nach.