Schulwegweiser

An wen kann man sich wenden?

Adresse der Schule

Orientierungsschule Region Murten
Wilerweg 53
Postfach 203
3280 Murten

Tel. 026 672 86 00
sekretariat@osrm.ch
Site: www.osrm.ch

 

Öffnungszeiten Sekretariat
Montag bis Freitag
07.30h - 11.30h und 13.00h - 16.00h

 

Direktion

direktion.os.murten@edufr.ch | 026 672 86 00

Direktor

Iwan Volken

iwan.volken@edufr.ch

Vizedirektor

Reto Fasnacht

reto.fasnacht@edufr.ch

 9. Stufe:

Pascal Keller

pascal.keller@edufr.ch

10. Stufe:

Gino Fercher

gino.fercher@edufr.ch

11. Stufe:

Jean-Pierre Bollin

jeanpierre.bollin@edufr.ch

 

Sekretariat

sekretariat@osrm.ch | 026 672 86 00

Sekretärin

Karen Bächler   (MO/DO/FR)

karen.baechler@osrm.ch

Sekretärin

Myriam Hediger   (MO/DI/MI)

myriam.hediger@osrm.ch

Lernende

Sara Miteva

sara.miteva@osrm.ch

Hausdienst

Hauswart

Peter Egger 

026 672 86 10 / hauswart@osrm.ch

Turnhallenwart

Hans-Jörg Hämmerli

026 672 86 35 / hansjoerg.haemmerli@osrm.ch

Schulrestaurant

SV Restaurant, Sascha Küchenmeister

026 672 86 86 / sascha.kuechenmeister@sv-group.ch

Schuldienste

Schulpsychologischer Dienst

Gabriela Schmutz

026 672 86 51    (MI & DO)

 

Schulpsychologischer Dienst

Guy Habermacher

026 672 94 08

 

Schulsozialarbeit

Simone Moser

026 672 86 52 / 079 316 02 07

 

Berufs- / Laufbahnberatung

Daniela Hehlen

026 672 35 34

 

BIZ Berufsinformationszentrum

Miriam Walther

026 672 35 35     (MO & DI 08.30-11.30, DO 8.30-17.00)

 

Lehrpersonen  -  Team 2023 / 2024

Klassenlehrpersonen

09P1

Karin Helbling

HelK

karin.helbling@edufr.ch

09P2

Andrea Rolli

RolA

andrea.rolli@edufr.ch

09R1

Andreas Fritz

FriA andreas.fritz@edufr.ch

09R2

Philipp Brechbühl

BreP

philipp.brechbühl@edufr.ch

09S1

Anne-Catherine Bongni

BonA

annecatherine.bongni@edufr.ch

09S2

Pascal Keller

KelP

pascal.keller@edufr.ch

10P1

Sarah Thiévent ThiS sarah.thievent@edufr.ch

10P2

Hugo Raemy RaeH hugo.raemy@edufr.ch

10R1

Philippe Pulfer PulP philippe.pulfer@edufr.ch

10R2

Sabine Wespe WesS

sabine.wespe@edufr.ch

10S1

Linda Herren HerL

linda.herren@edufr.ch

10S2

Gino Fercher FerG

gino.fercher@edufr.ch

11P1

Fabienne Wittwer

WitF

fabienne.wittwer@edufr.ch

11P2

Patrick Pauchard

PauP

patrick.pauchard@edufr.ch

11R1

Chantal Mounir Renggli

MouC

chantal.mounir@edufr.ch

11R2

Myriam Hagen

HagM

myriam.hagen@edufr.ch

11S1

Jean-Pierre Bollin

BolJ

jeanpierre.bollin@edufr.ch

11S2

Salome Würsch WürS salome.wuersch@edufr.ch

11S3

Sabrina Schulz SchS sabrina.schulz@edufr.ch

F1

Simeath Müller

MülS

simeath.mueller@edufr.ch

F2

Irene Poisson

PoiI

irene.poisson@edufr.ch

 

Fachlehrpersonen

Caroline Baeriswyl 

BaeC

caroline.baeriswyl@edufr.ch

Gerhard Baeriswyl

BaeG

gerhard.baeriswyl@edufr.ch

Lia Bollin

BolL

lia.bollin@edufr.ch

Vera Egger

EggV vera.egger@edufr.ch

Lara Fasnacht

FasL

lara.fasnacht@edufr.ch

Katrin Flühmann

FlüK

katrin.fluehmann@edufr.ch

Francis Friebel  FriF

francis.friebel@edufr.ch

Isabelle Fritz FriI

isabelle.fritz@edufr.ch

Anissa Halal

HalA anissa.halal@edufr.ch

Bruno Hayoz

HayB

bruno.hayoz@edufr.ch

Michel Hediger

HedM

michel.hediger@edufr.ch

Charles Helbling HelC

charles.helbling@edufr.ch

Tanya Hofer

HofT

tanya.hofer@edufr.ch

Sabine Iseli

IsesS

sabine.iseli@edufr.ch

Leuenberger Mauro

LeuM mauro.leuenberger@edufr.ch

Tristan Marti

MarT

tristan.marti@edufr.ch

Nathalie Meier

MeiN nathalie.meier@edufr.ch

Judith Richoz

RicJ

judith.richoz@edufr.ch

Beatrice Schafer

SchB

beatrice.schafer@edufr.ch

Severin Steffen

SteS severin.steffen@edufr.ch
Ciril Stettler  SteC

ciril.stettler@edufr.ch

Gerit Studer

StuG

gerit.studer@edufr.ch

Fachlehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) der OS Gurmels, Kerzers und Murten

Florian Wyder

WydF

florian.wyder@edufr.ch

Sabine Iseli

IseS

sabine.iseli@edufr.ch

Fachlehrpersonen für Religion / Ethik

Kirchlicher Unterricht reformiert

Andrea Mösching

MösA

andrea.moesching@edufr.ch

Kathrin Reist

ReiK

kathrin.reist@edufr.ch

Barbara Schellhammer

ScheB

barbara.schellhammer@edufr.ch

Agnes Haueter ha

agnes.haueter@edufr.ch

Markus Vögtli

VögM

markus.voegtli@edufr.ch

Kirchlicher Unterricht katholisch

Monika Pionczewski

PioM

monika.pionczewski@edufr.ch

Maria Ammann

AmmM maria.ammann@edufr.ch
 

Kommunikationswege Eltern – Schule

Die nachfolgende Grafik zeigt zusammen mit den Erklärungen den effizientesten Zugang zu unserer Schule.

kommunikation.gif

  1. Wenn immer möglich, besprechen und regeln Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen gemeinsame Probleme unter sich. Erste Ansprech- und Auskunftsperson bei Fragen, die den Unterricht oder die Klassenorganisation betreffen, ist die Klassenlehrperson.
  2. Werden sich Eltern und Lehrpersonen nicht einig, wenden sich diese an die Schuldirektion.
  3. Werden sich Eltern mit der Schuldirektion nicht einig, wenden sich diese an den Schulvorstand.
  4. Die Schuldirektion ist erste Anlaufstelle bei Fragen, welche die ganze Schule, den allgemeinen Schulbetrieb oder Urlaubsgesuche über mehr als 1 Halbtag betreffen.

Anmerkung zu den Elterngesprächen:
Die juristische Abteilung der EKSD hält im Zusammenhang mit dem Sorgerecht von getrennten Eltern und der Informationspflicht der Schule fest:
«Es wird davon ausgegangen, dass der Elternteil, der das Sorgerecht hat, dem Elternteil, der das Sorgerecht nicht hat, die Informationen zukommen lässt.
Was insbesondere die Elterngespräche betrifft, so muss die Lehrperson nicht ein Elterngespräch für die Mutter und eines für den Vater durchführen. Es gibt ein einziges Gespräch für beide Elternteile. Verstehen sich die Ex-Eheleute nicht, dann ist das ihr Problem und nicht dasjenige der Schule. Die Lehrperson muss ihre Veranstaltungen nicht doppelt führen und damit Mehrarbeit leisten, nur weil die Eltern nicht mehr miteinander reden.“

Elternrat

Die Versammlung der Klasseneltern delegiert anlässlich des ersten Elternabends der 9. Stufe zwei Elternteile in den Elternrat.
Die Delegierten aller Klassen (Elternsprecher und Elternsprecherinnen) bilden den Elternrat.
Die Mitarbeit des Elternrates ist in einem von der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes „Orientierungsschule der Region Murten“ genehmigten Reglement geregelt. Der Elternrat der OSRM

  • ist politisch und konfessionell neutral
  • konstituiert sich selbst
  • verpflichtet sich der guten Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrpersonen
  • fördert den Elternkontakt zur Lehrerschaft und zu den Behörden
  • fördert Elternkontakte und Elternbildung
  • bezweckt, die Entwicklung der Schule zu beobachten, allfällige in den Bereich der Elternmitwirkung fallende Probleme zu erfassen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen
  • kann für einzelne Aufgaben Arbeitsgruppen bilden und Lehrpersonen sowie weitere Fachpersonen beiziehen
  • versammelt sich mindestens einmal pro Semester
  • hat im Gemeindeverband OSRM das Recht auf Anhörung
  • wird von der Schuldirektion über Fragen informiert, welche die ganze Schule betreffen.
  • Die Delegierten (Elternsprecher und Elternsprecherinnen) unterbreiten im Elternrat die Anliegen und Anträge der Versammlung der Klasseneltern, informieren die Eltern über die im Elternrat behandelten Themen und gefassten Beschlüsse.
  • Im Elternrat werden Themen oder Anliegen besprochen, die von der Versammlung der Klasseneltern als bedeutend für die ganze Schule erachtet werden.
  • Der Schulunterricht und seine Überwachung sind durch Gesetze und Reglemente geregelt und fallen nicht in die Kompetenz des Elternrates.
  • Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind nicht Aufgabe des Elternrates.
  • Auf behördlicher Ebene nimmt das delegierte Mitglied des Vorstandes der OSRM die Interessen des Elternrates wahr.

  • Die Schule stellt dem Elternrat Räume und administrative Unterstützung nach Absprache mit den Schuldirektoren zur Verfügung.

 

 

Kontakt: elternrat@osrm.ch

 

Der erste Schultag

Der Schulbeginn wurde von der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport auf Donnerstag, 24. August 2023 festgelegt.

Alle Lernenden versammeln sich pünktlich um 8.20 h :

  • die Klassen der 9. Stufe (neue Schülerinnen und Schüler) mit den Klassenlehrpersonen in der Aula
  • die Klassen der 10. und 11. Stufe mit der Klassenlehrperson im Klassenzimmer
  • 9.00 h Information der 10. Stufe in der Aula mit der Klassenlehrperson
  • 9.30 h Information der 11. Stufe in der Aula mit der Klassenlehrperson
  • Bis 9.55 h stehen die Klassen zur Verfügung der Klassenlehrperson. Ab 10.20 h ist Unterricht nach Stundenplan.

     

    Welches Material muss man mitnehmen?

    Am ersten Tag genügt das übliche Schreibzeug und persönliche Material. Für das Lernen am Computer (z.B. Fremdsprachenerwerb ) wird ein persönlicher Kopfhörer benötigt. Auf Gesuch wird ein Kopfhörer abgegeben. Mitgebracht werden muss auch das Zeugnis der Primarschule. Das übrige Material (inkl. Taschenrechner) und die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Die abgegebenen Lehrbücher sind mehrere Jahre im Gebrauch und müssen daher zum Schutz eingefasst werden. Die Einweglehrmittel, Übungsbücher oder -hefte also, in die hineingeschrieben wird, und Arbeitshefte müssen nicht eingefasst werden. Beschädigte oder verlorene Lehrmittel und Material werden den Eltern in Rechnung gestellt.

Bekleidung

Die Schule ist ein Ort des Lernens. Wir erwarten von allen Lernenden, dass sie in angemessener Kleidung erscheinen. Folgende Kleider passen nicht in eine Lehr- und Lernumgebung:

  1. Kampf- und Armeebekleidung, Springerstiefel
  2. Kleideraufschriften mit sexistischen Aussagen
  3. Kleideraufschriften, die Drogen oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen
  4. Aufreizende Kleidung (bauchfreie Tops, Tops mit tiefen Ausschnitten)
  5. Sichtbare Unterwäsche oder Strings
  6. Kopfbedeckung (nur im Schulzimmer)

Dies ist keine Kleidervorschrift, aber eine eindringliche Bitte an die Eltern, auf eine angepasste Bekleidung ihrer Kinder zu achten.

Die Einhaltung folgender Grundregeln wird als selbstverständlich erachtet:

Lernende haben

  • pünktlich,
  • nüchtern (=drogenfrei und nicht alkoholisiert),
  • ausgeruht
  • und angemessen angezogen zum Unterricht zu erscheinen.

In der Schule leben wir in einer grossen Gemeinschaft. Lernende, Lehrpersonen und das Personal des Hausdienstes müssen auf begrenztem Raum zusammen leben und zusammen arbeiten.

Um dieses Zusammenleben für alle Beteiligten positiv zu gestalten, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen. Gegenseitig helfen wir uns dabei.

Wertgegenstände / Diebstahl

Auch unsere Schule wird von Diebstählen nicht verschont. Immer wieder werden herumliegende Wertgegenstände entwendet. 
Um Diebstähle zu vermeiden, haben sich die Lernenden an folgende Regeln zu halten:

  • keine grossen Geldbeträge mitnehmen
  • Portemonnaie und Wertgegenstände nicht im Klassenzimmer liegen lassen
  • den persönlichen Schrank immer abschliessen
  • keine Wertgegenstände in den Turn- und Sportunterricht sowie an Sportanlässen (OL, Sporttage usw,) mitnehmen.

Garderobenschränke

Alle SchülerInnen verfügen über einen abschliessbaren Garderobenschrank (Spind). Wertgegenstände sind in diesem Schrank unter Verschluss zu halten. Das ist unsere klare Weisung zur Vermeidung von Diebstahldelikten. Die Schule hat keine Diebstahlversicherung für das persönliche Material der Schülerinnen und Schüler. Bei einem Diebstahl, der ganz klar auf einen Fehler der Schule zurückzuführen ist, bezahlt die Schule mindestens den Selbstbehalt, welchen die private Haushaltversicherung der Eltern des Geschädigten nicht übernimmt. Neu eintretende SchülerInnen müssen ein eigenes, sicheres Vorhängeschloss mitbringen. Auf eigenes Risiko (auf 1000 Schlösser hat es ein paar identische) können Vorhängschlösser beim Hausdienst für CHF 10.—bezogen werden und nach der Schulzeit kauft der Haudienst das Schloss für CHF 10.—wieder zurück.

 

Bei Diebstählen übernimmt die Schule keine Haftung.

 

Die OS Region Murten

Allgemein

Die Orientierungsschule der Region Murten OSRM umfasst das 9., 10. und 11. Schuljahr der obligatorischen Schulzeit und ist in vier Abteilungen aufgeteilt:

  • Progymnasialklassen P
  • Sekundarklassen S 
  • Realklassen R 
  • Förderklassen F

 

Das Unterrichtssystem

In den Sekundarklassen und Realklassen unterrichten Fachlehrpersonen. Jeder Klasse steht eine Klassenlehrperson vor. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Kontakt mit dem Elternhaus zu pflegen und bei Schulschwierigkeiten mit den Eltern und der Direktion Lösungen zu suchen. In den Förderklassen wird vorwiegend im Klassenlehrersystem unterrichtet.

Der Schule steht die Direktion vor. Sie trägt die allgemeine Verantwortung und steht auf Vereinbarung allen Schülerinnen, Schülern und deren Eltern für Gespräche zur Verfügung.

Es ist das Ziel der OS, die in der Primarschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und weiterzuentwickeln, um die Lernenden auf eine Lehre oder eine weiterführende Schule vorzubereiten.

Aktuelle Stundentafel

  9. Klassen  10. Klassen  11. Klassen
Deutsch 4 4 4
Französisch 4 3 3
Englisch 2 3 3
Mathematik 5 5 4
Individuelle Vertiefung und Erweiterung in D, F, E, M     3
Natur und Technik 2 3 3
Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG): Geographie 2 1 1
Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG): Geschichte und Politik 1 1 2
Ethik, Religionen, Gemeinschaft mit Lebenskunde (ERG) 1 1 1
Berufliche Orientierung   1  
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH)   1 2
Gestalten (BG) 2 2 1
Gestalten (Textil und Technisch, TTG) 2 2  
Musik 1 1 1
Bewegung und Sport 3 3 3
Medien und Informatik 1    
Wahlfächer 1 1 2
Konfessioneller Religionsunterricht 1 1 1
Lektionentotal (Art. 30 SchR) 32 33 34

 

Promotionsbestimmungen / Durchlässigkeit

Klassentypuswechsel und Durchlässigkeit 

Mit dem Erstzuweisungsverfahren wird die Schülerin oder der Schüler dem Klassentypus zugewiesen, für den sie oder er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Der Unterricht in der Orientierungsschule ist so aufgebaut, dass ein Wechsel des Klassentypus möglich ist, sofern die schulische Arbeit, die Kenntnisse und die Fähigkeit der Schülerin oder des Schülers diesen rechtfertigen. Ein Wechsel erfolgt in der Regel jeweils am Ende des Semesters. In der 9. Stufe ist ein Wechsel während des ganzen Schuljahres jederzeit möglich, dies besonders während des ersten Semesters, ab der 10. Stufe erfolgt er jeweils auf Ende des Semesters (SchG, Art 9, SchR Art.81).

Verfahren: Der Klassentypuswechsel erfolgt nach einem Gespräch zwischen den Eltern, der Klassenlehrperson und der Schuldirektion. Diese entscheidet auf Grund der berücksichtigten Fächer sowie der allgemeinen Beurteilung über den Klassentypuswechsel. Der Entscheid stützt sich auf die allgemeine Beurteilung der Schülerin oder des Schülers in Bezug auf die überfachlichen Kompetenzen des Lehrplans sowie auf die Summe der Zeugnisnoten folgender Fächer ab:

-      Deutsch (1x)

-      Mathematik (1x)

-      Französisch und Englisch (Durchschnitt: 1x)

-      Naturlehre, Geografie, Geschichte (Durchschnitt: 1x)

Wechsel in einen leistungsstärkeren Klassentypus: Mit dem Einverständnis der Eltern und der Schülerin oder des Schülers kann diese oder dieser in den leistungsstärkeren Klassentypus wechseln, wenn die allgemeine Beurteilung dafür spricht und die Summe der oben genannten massgeblichen Fächer 21 Punkte erreicht. Zudem müssen die Zeugnis-noten in Mathematik und Deutsch genügend sein.

Wechsel in einen leistungsschwächeren Klassentypus: Die Schülerin oder der Schüler wechselt in den leistungsschwächeren Klassentypus, wenn die allgemeine Beurteilung dafür spricht, die Summe der oben genannten massgeblichen Fächer weniger als 16 Punkte erreicht oder wenn sie oder er ungenügende Zeugnisnoten in Mathematik und Deutsch aufweist.

Verlängerung des Zyklus

An der Orientierungsschule wechselt die Schülerin oder der Schüler mit Schwierigkeiten entsprechend den Bestimmungen für den Klassentypuswechsel und die Durchlässigkeit den Klassentypus. Ausnahmsweise kann ihr oder ihm gestattet werden, den Zyklus im gleichen Klassentypus zu verlängern. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Schuldirektion (SchR, Art.88).

Verkürzung des Zyklus

Übertrifft eine Schülerin oder ein Schüler die Ziele des Lehrplans deutlich und mit Leichtigkeit und verfügt gleichzeitig über die nötige Reife, kann sie oder er den Zyklus verkürzen, wenn anzunehmen ist, dass sich aus dieser Massnahme für sie oder ihn in der höheren Klasse keine grösseren Schwierigkeiten ergeben. Diese Massnahme kann für Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der Anerkennung ihrer Hochbegabung angewendet werden. Das Überspringen eines Schuljahres ist nur möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler bereits die Progymnasialklasse besucht und sowohl die Noten wie die allgemeine Beurteilung dafür sprechen. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Schuldirektion (SchR, Art. 92).

12. Schuljahr im leistungsstärkeren Klassentypus

Die freiwillige Wiederholung der 11. Klasse (3. OS-Jahr) in einem leistungsstärkeren Klassentypus als 12. Schuljahr ist unter den gleichen Bedingungen wie für einen Klassentypuswechsel in den leistungsstärkeren Klassentypus möglich (SchG Art 9, SchR Art. 81).

Regelung für Qualifikationsarbeiten (Prüfungen)

  1. Die Lernenden kommen gut vorbereitet, nüchtern und ausgeruht zur Schule (Verantwortung der Lernenden und deren Eltern).
  2. Die Lernziele und der Prüfungsstoff sind klar festgelegt.
  3. Die Prüfungen sollten nicht kurzfristig angesagt werden (ideal 1 Woche im Voraus).
  4. Von Freitag auf Montag sollten keine Prüfungen angesetzt werden; der Montag ist als Prüfungstag ungeeignet und sollte die Ausnahme bilden.
  5. Alle Prüfungen werden im Klassenbuch eingetragen.
  6. Es liegt in der Verantwortung der Klassenlehrperson, die Führung des Klassenbuches sicherzustellen.
  7. Die Lernenden führen eine persönliche Agenda (Aufgabenbüchlein), unter anderem zu Terminen und Inhalten der Hausaufgaben und Prüfungen.
  8. Pro Tag sind maximal 2 Prüfungen zulässig (Promotionsfächer).
  9. Die Klassenlehrperson ist besorgt, dass die Prüfungen in den Hauptfächern ausgeglichen auf die Wochentage verteilt werden.
  10. Den Lernenden steht während der Prüfung genügend Zeit zur Verfügung.

Hausaufgaben

Die Hausaufgaben in der OS dienen weder der Einführung von neuem Stoff noch sind sie ein disziplinarisches Druckmittel. Sie sind vielmehr dazu da, den in der Schule gelernten Stoff anzuwenden, zu wiederholen und zu vertiefen. Hausaufgaben sind von den Lernenden selbst zu erledigen. Vor allem sollte die geleistete Arbeit auf Vollständigkeit und Sauberkeit hin geprüft werden. Unter Hausaufgaben sind auch mündliche Arbeiten zu verstehen, die nicht weniger wichtig sind, aber leichter übergangen werden. Wenn die Lernenden oft keine Aufgaben haben, tun die Eltern gut daran, sich bei den Lehrpersonen zu informieren. Eine Stunde pro Tag gilt an der OS als Richtzeit für die Hausaufgaben.

Aufgabenbüchlein

Die Lernenden erhalten alle ein Aufgabenbüchlein. Darin werden Hausaufgaben und Prüfungen eingetragen; auch der persönliche Stundenplan muss darin aufgezeichnet sein. Die Schule achtet besonders auf vollständige und saubere Einträge (Daten und Fächer).

Tagesplan

Der Unterricht beginnt für alle Klassen um 8.20h und dauert bis 15.30h, resp. bis um 16.25h, wenn kreative Freifächer belegt werden oder einzelne Wahlfächer in der 11H. Die Schülerinnen und Schüler besuchen täglich sechs oder sieben Lektionen, unterbrochen von einer Pause am Vormittag und einer Mittagspause von einer Stunde (je nach Stundenplan sind auch zwei Stunden Mittagspause möglich). Aus organisatorischen Gründen kann nicht allen gleichzeitig die Mittagspause gewährt werden, ein Teil der Lernenden wird um 11.55h in die Mittagspause gehen und der andere Teil um 12.55h. Die Mittagslektionen können Pflicht- oder Wahlfächer sein. Je nach Stufe werden diese Lektionen an ein bis vier Mittagen belegt.

Bei einer zweistündigen Mittagspause und keiner Rückkehr nach Hause kann die Zeit von 12.55h bis 13.45h zum Studium unter Aufsicht genutzt werden. Die kreativen Freifächer werden von Montag bis Donnerstag im Anschluss von 15.40h bis 16.25h angeboten und es besteht keine Wahlpflicht. Diese kreativen Frei­fächer stehen für beide Sprachabteilungen offen.

Um die Zeit bis zu den Freizeitaktivitäten sinnvoll zu überbrücken, besteht das Angebot, im Multimedia-Raum unter Aufsicht am Computer zu arbeiten oder dort Hausaufgaben zu erledi­gen.

Der Stundenplan jeder einzelnen Klasse, insbesondere mit den Belegungen über den Mittag, wird bis spätestens in der ersten Sommerferienwoche publiziert.

Mittagsforum „midi à l‘école“

Die Schule bietet über Mittag allen Lernenden nebst einem Mittagsmenü die Möglichkeit, unter Aufsicht im Lernatelier Hausaufgaben zu erledigen.
Lernende, die im Schulrestaurant essen (Menü oder Picknick), besuchen vorher oder anschliessend einen Kurs, arbeiten unter Aufsicht im Lernatelier oder verlassen das Schulhaus (das Schulhaus steht über die Mittagszeit nicht als freier Aufenthaltsraum zur Verfügung). Das Mittagsforum ist eine Dienstleistung der Schule, die weitgehend unter der Selbstverantwortung der Lernenden bzw. deren Eltern gestaltet werden soll. Die Erziehung zur Selbstverantwortung und zur Selbstkompetenz ist ein wichtiger Eckpfeiler des Auftrags einer Orientierungsschule. Für die Lernenden, welche die Mittagszeit nach eigenem Ermessen gestalten und die Freizeit lieber im Städtchen verbringen, kann die Schule keine Verantwortung übernehmen. 

Schulrestaurant

Zur Schulanlage gehört auch ein Schulrestaurant. Mit dieser Einrichtung erhalten unsere Lernenden die Gelegenheit, die Mittagszeit in der Schule zu verbringen. Diese Möglichkeit wurde besonders für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Aber auch Lernende aus der näheren Umgebung haben damit die Möglichkeit, bei Bedarf die Mittagszeit rationeller zu gestalten. Eine Lehrperson ist zur Betreuung der Lernenden im Lernatelier anwesend.

Frische Energie für den Lernerfolg. Die Mensa der Orientierungsschule der Region Murten wird von der SVGroup geführt. Von früh bis spät - die Mensa präsentiert während des ganzen Tages ein abwechslungsreiches Angebot. Echt frisch, gluschtig, gesund und nachhaltig.

Ausgewogene und gesunde Ernährung mit den SV Menubons.

Das Set mit 12 Bons kostet für Schülerinnen und Schüler CHF 104.50 (Menu Favourite und Menu Traditional). Der Rabatt wird von der Schule offeriert. Der Menu-Bon beinhaltet ein Menu inklusive einem 2dl Offengetränk, z.B. Sirup, SV Ice Tea oder ungesüsster Tee.

Weitere Informationen sowie den Menuplan der laufenden Woche unter: 
http://mensa-osrm.sv-group.ch

Religionsunterricht

Während der obligatorischen Schulzeit umfasst der wöchentliche Stundenplan eine Lektion, die der reformierten und der katholischen Kirche für den kirchlichen Unterricht zur Verfügung steht. Die beiden Landeskirchen erwarten von ihren Mitgliedern grundsätzlich, dass sie den kirchlichen Unterricht besuchen. Dessen Besuch vom 9. - 11. Schuljahr ist Voraussetzung für die Konfirmation und die Firmung. Die Eltern können ohne Angabe von Gründen schriftlich erklären, dass ihre Tochter oder ihr Sohn den kirchlichen Unterricht nicht besucht. Schülerinnen und Schüler, die vom kirchlichen Unterricht dispensiert sind, stehen unter der Verantwortung und Aufsicht der Schule.

Hauswirtschaftsunterricht / WAH

Er ist für alle Lernenden im 11. Schuljahr verpflichtend. Für die Mahlzeiten wird ein Pauschalbetrag von CHF 280.-- pro Schuljahr eingefordert. Die Rechnungsstellung erfolgt im Dezember (CHF 140.- fürs 1. Semester) und im Juni (CHF 140.- fürs 2. Semester). Bei längeren krankheitsbedingten Absenzen wird der Beitrag reduziert. Systembedingt fällt der Hauswirtschafts-Unterricht 3–4 x pro Schuljahr aus (Klassenwochen, Konfirmationslager, Einkehrtage, Papiersammlung, Sport- und Kulturwoche usw.). Diese Ausfälle sind in der Jahrespauschale mit eingerechnet.

Sportunterricht

Alle Klassen haben drei Sportlektionen pro Woche. Turnbekleidung und Turnschuhe (keine schwarzen Sohlen) sind obligatorisch. Einmal pro Monat wird den Lernenden im Hallenbad Schwimmunterricht erteilt. Die Schule bietet auch ein umfangreiches freiwilliges Sportangebot im Rahmen von Sport, Kultur und Freizeit an. (http://www.kadetten-murten.ch)

Obligatorische Sportanlässe

  • Spielturnier (Mittwoch vor den Weihnachtsferien)
  • Sport- und Kulturwoche mit Skilager für die 10. und 11. Stufe
  • Orientierungslauf im Frühjahr
  • Sporttag 1: Leichtathletik und Schwimmen
  • Sporttag 2: Sport und Fun

Sport- und Kulturwoche

Sport- und Kulturwoche 

Während einer Woche sollen die Lernenden losgelöst vom ordentlichen Stundenplan nach freier Wahl innerhalb eines reichhaltigen, sportlichen und kulturellen Fächerangebotes Neues entdecken, ihr Wissen erweitern und verschiedene Fertigkeiten vertiefen können.

Den Lernenden der Stufen 10H und 11H wird fakultativ eine Wintersportwoche in Fiesch VS ermöglicht. Die Kosten für das freiwillige Skilager tragen die Eltern (Stand 2023: max CHF 320.-).

Alle Anlässe werden in zweisprachigen d/f Gruppen durchgeführt.

Termine laufendes Schuljahr

Klassenwoche

Die Lernenden verbringen diese Schulwoche auswärts. Die Klassen gestalten fünf Tage (Montag – Freitag) nach eigenem Ermessen. Die Klassenwoche ermöglicht den Gemeinschaftssinn innerhalb der Klasse zu fördern. Die Klassenwoche (Landschulwoche, Schulverlegung) ist Teil der offiziellen Schulzeit und verfolgt Bildungsziele des Schulprogrammes.

Pause & Heftausgabe

Vormittags findet von 10.00h bis 10.20h die Pause statt; nachmittags gibt es keine Pause. Alle Lernenden verbringen die Pause auf dem Schulhausareal, welches nicht verlassen werden darf. Sie sind angehalten, das Pausenareal sauber zu halten und die Abfälle in den bereitgestellten Kübeln zu entsorgen.
Das Schulrestaurant steht nur für den Einkauf zur Verfügung und ist keine Pausenzone.

Das Pausenareal ausserhalb des Schulgebäudes umfasst die gepflasterte Zone vor dem Schulhaus, die Hartplätze, das Fussballfeld und den Skaterpark.

Diese Pausenplatzzone darf während der Pause nicht verlassen werden!

Die Heftausgabe ist Dienstag, Mittwoch und Donnerstag geöffnet.

Sprachenkonzept

Die einmalige sprachliche und kulturelle Situation in unserer Region bietet den idealen Rahmen zur Umsetzung des „Kantonalen Sprachenkonzepts“, welches vom Grossen Rat im November 2010 verabschiedet wurde. In den vergangenen Schuljahren wurde das Angebot stetig ausgebaut und angepasst. Die Angebote richten sich nach den vorhandenen Ressourcen sowie nach den organisatorischen Möglichkeiten der Schule.

Jede Klasse besucht mindestens einmal während der Orientierungsschule den Sportunterricht in einer gemischten Klasse im Immersionsunterricht. Konkret bedeutet dies, dass jeweils eine Klasse der deutschen Abteilung mit einer Klasse der französischsprachigen Abteilung gemeinsam den Sportunterricht besucht. Zwei Lehrpersonen, eine deutschsprachige und eine französischsprachige, teilen die Klasse und die Unterrichtssprache ist entweder Deutsch oder Französisch. In der 9. Stufe betrifft es die Progymnasialklassen, in der 10. die Sekundarklassen und in der 11. die Realklassen.

Bibliothek

Für alle Lernenden ist im Schulhaus eine Ausleihbibliothek angelegt. Sie umfasst einerseits Belletristik (Romane, Erzählungen) und andererseits eine erhebliche Anzahl Sachbücher. Der Umgang mit Büchern und mit der Bibliothek selbst wird auch in den Unterricht einbezogen und soll den Lernenden den Zugang dazu erleichtern. Die Öffnungszeiten werden am Anfang jedes Schuljahres bekanntgegeben. Weiter können auch elektronische Medien ausgeliehen werden. Die Ausleihe wird mit EDV erfasst. Nicht zurückgebrachte Artikel werden den Eltern in Rechnung gestellt.

Gesundheitserziehung

Nebst dem Willen, ein solides Grundwissen und grundlegende Fertigkeiten zu erwerben, erwarten wir von den Lernenden auch die Bereitschaft, gesund leben zu wollen. Wir schaffen dazu beste Voraussetzungen. Das ganze Schulareal ist eine rauchfreie Zone. Das Schulrestaurant stellt ausgewogene und gesunde Mahlzeiten bereit. Im Hauswirtschaftsunterricht sind das richtige Essverhalten und die gesunde Ernährung zentrale Lerneinheiten. Aber auch im Fach Lebenskunde wird das Suchtverhalten thematisiert. Dazu sind der obligatorische und freiwillige Sportunterricht beste Garanten zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit (vgl. auch 10. Schulärztlicher Dienst und 11. Schulzahnpflege).

Abschlussball

Falls die Lernenden der 11. Klassen es wünschen, können sie unter Aufsicht der Klassenlehrpersonen am Tag vor der Schulentlassung einen Schlussball mit Nachtessen organisieren.

Qualitätsförderung

Ziel der Qualitätsförderung ist immer die Verbesserung aller Lernleistungen. Selbstbeurteilung der Lehrpersonen, Feedback durch die Lernenden, die Frage nach „was ist guter Unterricht?“, kollegiale Hospitation, Personalentwicklung und -beurteilung, Evaluation der Qualitätsprozesse auf Personen- und Schulebene, interne Evaluation der Lehr- und Lernkultur, Überprüfung der Jahresprogramme usw. sind bei uns Selbstverständlichkeiten. Im Rahmen der Qualitätsförderung wird bei uns unter anderem auch die kollegiale Hospitation praktiziert. Es geht im Wesentlichen um eine systematische und kontinuierliche Rückmeldung über die Effektivität des Unterrichts. Forschungen haben gezeigt, dass das kollegiale Feedback eine der wirksamsten Formen der Selbstevaluation ist. Kollegiale Rückmeldungen sind natürlich nur möglich, wenn sich Lehrpersonen im Unterricht gegenseitig besuchen und den Unterricht bzw. das Handeln der unterrichtenden Lehrperson nach ganz bestimmten Kriterien beobachten und anschliessend die Beobachtungen analysieren. Wenn also klassenfremde Lehrpersonen Lektionen besuchen und ihrem Kollegen/ihrer Kollegin «über die Schulter schauen», ist das an unserer Schule ein ganz normaler Prozess.

Leben und arbeiten an der OSRM

Die Schule soll ein Ort sein, an dem sich jede und jeder möglichst frei entfalten kann, sich wohl fühlen kann, sich aber auch Wissen aneignen kann. Damit alle Rechte beanspruchen können, müssen auch Pflichten erfüllt werden. Die folgenden Punkte anerkennen wir gemeinsam:

  • Das Recht auf Sicherheit
  • Das Recht respektiert zu werden
  • Den Sinn für Verantwortung

a. Sicherheit

  • Ich halte mich an die Verkehrsregeln auf dem Hin- und Rückweg zur Schule.
  • Ich halte mich an die Verhaltensregeln im öffentlichen Verkehr.
  • Ich provoziere keine Raufereien.
  • Ich halte mich nur während der Schul- und Studienzeiten im Schulhaus auf.
  • Ich benütze im Schulhaus keine Spiel- und Sportgeräte (Rollerblades, Kickboards, Bälle usw.).
  • Ich habe Anrecht auf ein Schliessfach, um meine privaten Sachen zu verstauen.
  • Ich vermeide jegliche Form von körperlicher und verbaler Gewalt.
  • Ich akzeptiere, dass Alkohol, Nikotin, Drogen und Waffen an unserer Schule verboten sind.

b. Respekt

  • Ich akzeptiere und respektiere die sozialen, kulturellen, religiösen und ethnischen Verschiedenheiten aller Menschen an dieser Schule.
  • Ich gehe höflich und respektvoll mit meinen Mitmenschen um.
  • Ich kann meine Meinung äussern.
  • Ich akzeptiere die Bemerkungen und Anweisungen aller Lehrpersonen und des Betriebspersonals.
  • Ich akzeptiere, dass Schülerinnen und Schüler zum Lehrerbereich keinen Zutritt haben.
  • Ich habe als Schülerin oder Schüler keinen Zugang in andere Klassenzimmer.
  • Ich verhalte mich in den Schulgebäuden grundsätzlich ruhig und störe meine bzw. andere Klassen nicht.
  • Ich verhalte mich während Kultur- und Sportanlässen angemessen.

c. Lebensraum

  • Ich trage aktiv zum guten Zustand aller Schul- und Sportanlagen bei.
  • Ich trage Sorge zum Schulhaus, zu den Sportanlagen, zum Mobiliar und zum Schulmaterial.
  • Ich beschädige keine persönlichen Gegenstände von Mitschülerinnen und Mitschülern.
  • Ich halte mich an das Kaugummiverbot während der Unterrichtszeiten.
  • Ich versorge mein Mobiltelefon, meinen Audioplayer und andere elektronische Geräte vor Unterrichtsbeginn.
  • Ich passe meine Kleidung und Körperhygiene dem schulischen Umfeld an.
  • Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung im Schul- und Klassenzimmer sowie auf den Toiletten.
  • Ich achte auf mässigen Energieverbrauch und verhalte mich umweltbewusst.

d. Administration

  • Ich bin pünktlich.
  • Ich teile meine Absenzen allen betroffenen Lehrpersonen im Voraus mit.
  • Ich halte sämtliche Fristen und Termine für offizielle Dokumente ein.
  • Ich führe mein Aufgabenheft gewissenhaft.
  • Ich verlasse das Schulareal während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis.

Schulreglement Art. 66 - Verbote

1 Während der Schulzeit ist namentlich Folgendes verboten:

a) der Besitz, Konsum, Verkauf oder Vertrieb von Alkohol, Zigaretten und E-Zigaretten oder anderen Tabakprodukten, Suchtmitteln und illegalen Substanzen;

b) der Besitz, Gebrauch, Verkauf oder Vertrieb von Gegenständen oder Substanzen, die an der Schule ungeeignet sind oder die eine Gefahr darstellen könnten.

2 Der Gebrauch von elektronischen Geräten ist während der Schulzeit verboten, ausser er wird von der Lehrperson oder der Schule erlaubt. Unter elektronischen Geräten versteht man alle Geräte, mit denen man telefonieren, Ton oder Bilder empfangen oder wiedergeben oder per Internet kommunizieren kann.

3 Bei einem Vorstoss gegen dieses Verbot kann die Schule diese Gegenstände und Produkte umgehend einziehen. Der Zugriff auf den Inhalt eines Mobiltelefons ist nur mit dem Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.

4 Sie werden der Schülerin oder dem Schüler oder den Eltern wieder ausgehändigt, und zwar zu einem von der Schulleitung bestimmten Zeitpunkt innerhalb einer Frist von spätestens zwei Wochen nach dem Einziehen des Gegenstands.

5 Vorbehalten bleiben strafrechtliche und kinderschutzrechtliche Bestimmungen.

Schuldienste

Alle unter diesem Punkt aufgeführten Dienstleistungen (Abklärungen, Beratungen, Unterstützungemassnahmen, Therapien usw.) sind für die Eltern unentgeltlich. Die Eltern können den Kontakt mit den Schuldiensten über die Schuldirektion, die Klassenlehrperson oder auch direkt herstellen.

Berufsberatung

In der Berufsberatung finden Jugendliche und ihre Eltern Hilfe bei der Beantwortung vielfältiger Fragen, die sich im Zusammenhang mit der ersten Berufswahl ergeben. Die Beraterin bietet nicht Lösungen an, sondern erarbeitet, zusammen mit den Ratsuchenden, Möglichkeiten und Vorgehensweisen. Sie entscheidet nicht, sondern bereitet mit ihnen Entscheidungen vor.

Im Rahmen des Fachs "Berufliche Orientierung" der 10H Klassen findet die Berufswahlvorbereitung durch die Lehrpersonen statt. Die Lehrpersonen stehen dazu in engem Kontakt mit der Berufsberaterin. Im 1. Semester der 10H wird zudem ein spezieller Elternabend organisiert, der mit Schwergewicht der Berufsberatung gewidmet ist.

Die Selbstinformation, Ansicht und Ausleihe von Dokumenten zu Berufen, Ausbildungen, Weiterbildungen und Laufbahnplanung ist für Jugendliche, sowie Erwachsene in der Infothek des Berufsinformationszentrums in Murten (Tel. 026 672 35 35, E-Mail: biz@osrm.ch) möglich.
Beratungsgespräche für Erwachsene mit Wohnsitz im Kanton Freiburg werden allerdings nur noch im Laufbahnzentrum in der Stadt Freiburg angeboten.

Weitere Informationen zur Berufsberatung & zum Berufsinformationszentrum (BIZ) des Seebezirks finden Sie hier: https://web.osrm.ch/schulangebote/berufsberatung-berufsinformationszentrum 

Schulpsychologischer Dienst

Diese Dienstleistung steht den Eltern zur Verfügung, wenn

  • ihr Kind Schwierigkeiten mit dem Schulstoff hat 
  • ihr Kind zu Hause oder in der Schule durch sein gehemmtes oder störendes Verhalten auffällt
  • sie bei Übertrittsfragen in weiterführende Schulen oder in Sonderklassen eine Beratung wünschen
  • sie andere Erziehungs- oder Schulfragen besprechen wollen

Kontakt:

Frau Gabriela Schmutz
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Wilerweg 53
3280 Murten
Tel. 026 672 86 51

gabriela.schmutz@edufr.ch

Herr Guy Habermacher
Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
Längmatt 4–6
3280 Murten
Tel. 026 672 94 08

guy.habermacher@edufr.ch

Logopädischer Dienst

Diese Dienstleistung steht den Eltern zur Verfügung, wenn

  • sie den Eindruck haben, dass mit der Sprache oder Stimme ihres Kindes etwas nicht in Ordnung ist 
  • ihr Kind schlecht verständlich spricht und noch keine richtigen Sätze bilden kann
  • sie in Bezug auf die Sprachentwicklung ihres Kindes Fragen haben
  • ihr Kind beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten hat

Logopädischer Dienst, Längmatt 4–6, 3280 Murten
Anmeldung und Auskünfte:

Frau Michelle Bertschy 026 672 94 15
Frau Isabelle Müller 026 672 94 10
Frau Nora Gnos 026 672 94 09

Psychomotorischer Dienst

Diese Dienstleistung steht den Eltern zur Verfügung, wenn

  • das Bedürfnis besteht, Ihr Kind in seinen täglichen Handlungen in Bezug auf seine Bewegungen unterstützen zu wollen
  • ihr Kind sich bei alltäglichen Verrichtungen oft versteift oder sie vermeidet
  • ihr Kind Mühe hat, sich zu konzentrieren
  • der Eindruck besteht, dass ihr Kind auf die Bewegungsentwicklung Rückstände zeigt
  • ihr Kind Probleme mit dem Selbstvertrauen hat, sich zurück zieht und neue Bewegungsmöglichkeiten meidet

Kontakt:
Frau Katharina Remund
Längmatt 4-6
3280 Murten
Tel. 026 672 94 11

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Betreuungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden. Die Beratung durch die Schulsozialarbeitenden ist kostenlos.

Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schulen bei der Früherkennung und der Bearbeitung sozialer Probleme von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Schule, stärkt ihre sozialen Kompetenzen und ihre Konflikt- und Problembewältigung.

Angebot

  • Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei persönlichen Fragen, Problemen oder Krisen
  • Beratung und Unterstützung für Eltern bei Erziehungs- und Kinderbetreuungsfragen
  • Beratung und Unterstützung für Lehrpersonen bei Fragen, Problemen und Krisen mit Schülerinnen, Schülern und Klassen
  • Mitarbeit an Klassenprojekten und Schulprojekten zu sozialen Themen
  • Vermittlung und Information über Fachstellen
  • Sozialtrainings und Klasseninterventionen
  • Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte

Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.

Kontakt

Simone Moser
Primarschule 6H – 8H
Orientierungsschule 9H – 11H
Tel. 026 672 86 52 / 079 316 02 07
simone.moser@edufr.ch

 

Schulärztlicher Dienst

Der Kanton Freiburg bietet an der OS zwei kostenlose und freiwillige Impfkampagnen an, welche vom schulärztlichen Dienst durchgeführt werden.

Im 9. Schuljahr können sich die Schülerinnen und Schüler gegen Hepatitis-B und gegen die humanen Papillomaviren (HPV - Prävention von Gebärmutterhalskrebs) impfen lassen. Beide Impfungen umfassen 2 Injektionen im Abstand von 6 Monaten.

Im 10. Schuljahr besteht die Möglichkeit, die Impfungen gegen Diptherie, Starrkrampf, Keuchhusten (dTp) und gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) auffrischen zu lassen.

Schulzahnpflege

Während des Schuljahres findet eine Zahnkontrolle beim Schulzahnarzt statt. Diese Kontrolle ist obligatorisch für alle Lernenden mit Ausnahme derjenigen, die in den letzten drei Monaten in zahnärztlicher Behandlung waren. In diesem Fall muss eine Bestätigung des betreffenden Zahnarztes vorgelegt werden. Falls die Eltern wünschen, dass die Kontrolle durch ihren Privatzahnarzt durchgeführt wird, muss dieser die Untersuchung schriftlich (Formular) bestätigen.

Arzt- und Zahnarztbesuche sollten wenn möglich ausserhalb der Schulzeit erfolgen. Dies ist aber nicht immer möglich. Die Schulzahnärzte versuchen aber, in erster Linie die PrimarschülerInnen während der Schulzeit aufzubieten.

Schulzahnärzte

Frau Dr. med.dent. Klara Buchholzer   Pestalozzistrasse 10  3280 Murten  026 670 38 32 
Frau Dr. med.dent. Caroline Fredrich Bernstrasse 22 3280 Murten 026 670 19 19
Herr Dr. med.dent. André Nauer Schlossgasse 4 3280 Murten 026 670 51 44
Herr Dr. med.dent. Oliver Zeyer Dt. Kirchgasse 2 3280 Murten 026 670 25 52

 

 

Schnupperlehren

Diese bieten die Möglichkeit, einen Beruf auf möglichst konkrete Weise kennen zu lernen; sie sind also besonders wertvoll für Lernende im 10. und 11. Schuljahr. Die Laufbahnberaterin kann bei der Suche nach einer Schnupperlehrstelle behilflich sein. Die Schnupperlehren finden generell während der Schulferien statt. Falls die Schnupperlehre in die Schulzeit fällt, ist das schriftliche Einverständnis der Schule erforderlich. Mindestens 5 Tage vor Antritt der Schnupperlehre ist ein schriftliches Urlaubsgesuch bei der Klassenlehrperson einzureichen. Das Formular kann von der Homepage heruntergeladen werden oder auf dem Sekretariat bezogen werden.

Verlängerung der obligatorischen Schulzeit - 12. ev. 13. Schuljahr

Gemäss Artikel 36 des Schulgesetzes (SchG) kann die Schuldirektion einer Schülerin oder einem Schüler erlauben, am Ende ihrer oder seiner obligatorischen Schulzeit ein zwölftes und ausnahmsweise ein dreizehntes Schuljahr zu besuchen. Eine solche Verlängerung wird vor allem gewährt, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, das gesamte Programm der obligatorischen Schulzeit zu absolvieren.

Voraussetzungen für die Gewährung einer Verlängerung der obligatorischen Schulzeit:

A.  Schülerin oder Schüler einer 10. Freiburger Schulklasse möchte das Programm der 11. Klasse absolvieren (nicht abgeschlossenes Programm).

Die Schuldirektion gewährt den Besuch eines 12. Schuljahres unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Das Arbeits- und Lernverhalten wird als genügend erachtet.
     
  2. Schulische Leistungen
  Notenpunktzahl
Promotionsfächer
Übertritt von der 10. Klasse in die 11. Klasse im gleichen Klassentypus 16
Mathematik und Deutsch genügend
 
Übertritt von der 10. Klasse in die 11. Klasse in einen leistungsstärkeren Klassentypus 21
Mathematik und Deutsch genügend
Übertritt von der 10. Klasse in die 11. Klasse in einen leistungsschwächeren Klassentypus <16 oder ungenügende Zeugnisnoten in Mathematik und Deutsch

Bei Sonderfällen (Schülerinnen und Schüler von Förderklassen oder solche, die in einer Realklasse die Leistungsanforderungen nicht erreicht haben) wird die Gesamtsituation beurteilt.

B.  Schülerin/Schüler einer 11. Freiburger Klasse mit abgeschlossenem Programm der obligatorischen Schulzeit

Die Schuldirektion gewährt den Besuch eines 12. Schuljahres unter folgenden Voraussetzungen:

Die Lehrperson, deren Stellungnahme eingeholt wird, geben eine positive Beurteilung ab:

  1. Das Arbeits- und Lernverhalten der Schülerin oder des Schülers wird als gut erachtet.
     
  2. Die allgmeine Beurteilung der Schülerin oder des Schülers ist gut.
     
  3. Schulische Leistungen
  Notenpunktzahl
Promotionsfächer
Verlängerung des Schulzyklus in einem leistungsstärkeren
Klassentypus:
von der 11. Sekundarklasse in die 11. Progymnasialklasse
oder von der 11. Realklasse in die 11. Sekundarklasse

Richtwert 19
Keine Note
unter 4

Verlängerung des Schulzyklus im gleichen Klassentypus (in speziell begründeten Fällen) 16

 

Verfahren zur Verlängerung der obligatorischen Schulzeit

Die Eltern stellen das Gesuch um die Gewährung eines 12. Schuljahres (respektive 13. Schuljahres) bis zum 31. März des laufenden Jahres an die Schuldirektion

Die Schuldirektion teilt den Entscheid den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres schriftlich mit. Dieser Entscheid wird unter Vorbehalt, dass die obenerwähnten Bedingungen bis Ende Schuljahr noch immer erfüllt sind, mitgeteilt.

Vereinbarung über das 12. Schuljahr

Wird eine Verlängerung der obligatorischen Schulzeit (Situation A und B) gestattet, so wird zwischen der Schülerin oder dem Schüler, den Eltern und der Schuldirektion eine Vereinbarung abgeschlossen und unterzeichnet.

Die Vereinbarung legt die Auflagen für den Besuch des 12. Schuljahres fest:

A.  Die Schülerin oder der Schüler absolviert zum ersten Mal ein Programm der 11. Klasse (Situation A)

  • Sie oder er zeichnet sich durch ein genügendes Lern- und Arbeitsverhalten aus.
  • Ihr oder sein Verhalten im schulischen Umfeld ist angemessen und bereitet keine Probleme.
  • Die allgemeine Beurteilung durch die Lehrperson ist positiv.

B.  Die Schülerin oder der Schüler hat bereits das gesamte Programm der obligatorischen Schulzeit absolviert (Situation B) und erfüllt folgende Voraussetzungen:

  • Sie oder er erreicht die Promotionsbestimmungen des entsprechenden Klassentypus.
  • Sie oder er zeichnet sich durch ein genügendes Lern- und Arbeitsverhalten aus.
  • Ihr oder sein Verhalten im schulischen Umfeld ist angemessen und bereitet keine Probleme.
  • Die allgemeine Beurteilung durch die Lehrperson ist positiv.

Ist dies nicht der FAll, spricht die Schuldirektion, ausser in schwerwiegenden Fällen, eine Verwarnung unter Berufung auf diese Auflagen aus. Erfolgt keine Änderung, kann das Schulinspektorat einen endgültigen Ausschluss beschliessen. Die Verlängerung der Schulzeit wird abgebrochen (Art. 39 Abs. 3 SchG).

Für das partnersprachliche 12. Schuljahr gelten besondere Bestimmungen:

Auskünfte dazu können beim Schulsekretariat, bei der Berufs- und Laufbahnberaterin oder direkt bei der Koordinatorin eingeholt werden.

 

Aude Allemann

 

Koordinatorin für Sprachaustausche
Aude.Allemann@fr.ch, T: +41 26 305 73 66

Montagnachmittag, Dienstagmorgen, Mittwoch und Freitag

 

Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht

Route André-Piller 21, 1762 Givisiez

T:+41 26 305 73 80, F: +41 26 305 73 93, www.fr.ch/osso
 

 

 

Übertritt in weiterbildende Schulen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die verschiedenen Ausbildungsgänge, die an den Mittelschulen angeboten werden (Gymnasialer Maturitätsausweis, Fachmittelschulausweis, Fachmaturität, EFZ und Berufsmaturitätsausweis). 
Sämtliche Angaben zu den Aufnahmebedingungen, zum Aufnahmeverfahren, zu den Einschreibefristen und Einschreibeformularen sowie zu den Aufnahmeprüfungen werden hier erläutert.
Link

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Ferienplan Schuljahr 2023/2024

Der offizielle Schulkalender zum laufenden und den folgenden Jahren kann auf der Website des Kantons Freiburg geladen werden: zum Schulkalender
 

Schuljahrbeginn Donnerstag,  24.08.2023
Schule 24.08.2023 - 12.10.2023
Herbstferien 16.10.2023 - 27.10.2023
Schule 30.10.2023 - 21.12.2023
Weihnachtsferien 25.12.2023 - 05.01.2024
Schule 08.01.2024 - 09.02.2024
Sportferien 12.02.2024 - 16.02.2024
Schule 19.02.2024 - 28.03.2024
Frühlingsferien 29.03.2024 - 12.04.2024
Schule 15.04.2024 - 05.07.2024
Sommerferien 08.07.2024 - 21.08.2024

 

 

 

 

 

 

 


 

Schulfreie Tage

  • Freitag vor den Herbstferien (13.10.2023)
  • Freitag vor den Weihnachtsferien (22.12.2023)
  • Mittwoch 1. Mai 2024 (pädagogische Tagung)
  • Freitag nach Auffahrt (10.05.2024)
  • Montag nach Solennität (24.06.2024

Beginn Schuljahr 2024/2025: Donnerstag, 22.08.2024 um 8.20h

Urlaube und Absenzen

Grundsätzlich

  • Zum Voraus bekannte Abwesenheiten sind der Klassen-Lehrperson oder dem Sekretariat schriftlich zu melden (via KLAPP oder per Mail an sekretariat@osrm.ch).
  • Jede nicht bekannte Abwesenheit wird vom Schulsekretariat raschmöglichst abgeklärt.

Urlaubsgesuche | Schnupperlehren

  • Lernende, die einen Urlaub benötigen, stellen ein entsprechendes Urlaubsgesuch. Dieses kann auf dem Sekretariat bezogen oder von der Homepage ( » Dokumente) heruntergeladen werden kann.  
  • Urlaubsgesuche müssen spätestens fünf Arbeitstage vor Urlaubsbeginn schriftlich eingereicht werden.
  • Das Urlaubsgesuch ist an die Klassenlehrperson zu richten, welche es bewilligt (1 Tag)  oder eine Empfehlung abgibt und das Gesuch an die Schuldirektion weiterleitet.
  • Wer eine Schnupperlehre absolvieren will, reicht ebenfalls so rasch wie möglich ein Urlaubsgesuch ein.

Absenz- | Krankmeldungen

  • Absenzen (z.B. Arztbesuche) sind via KLAPP oder mit Formular Absenzmeldung (» Dokumente) der Klassenlehrperson oder direkt beim Sekretariat einzureichen.
  • Krankheitsbedingte Absenzen sind von den Eltern täglich dem Schulsekretariat via KLAPP oder per Mail an sekretariat@osrm.ch oder per Telefon an 026 672 86 00 (ab 7.30h) zu melden. 

Jokertage

(Art. 21 Abs 2 SchG und Art. 36a SchR)

  • Nach vorgängiger Benachrichtigung (zwingend spätestens fünf Arbeitstage vorher, analog Urlaubsgesuche) können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr nicht zur Schule schicken. Jokertage dürfen nicht am ersten Schultag des Schuljahres, während schulischer Aktivitäten im Sinne von Artikel 33 und der Durchführung von kantonalen, interkantonalen oder internationalen Referenztests bezogen werden.
  • Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für den Urlaub, den sie für ihre Kinder beantragen und sorgen dafür, dass ihre Kinder dem Lernprogramm folgen. Auf Verlangen der Schule holen die Schülerinnen und Schüler den Stoff und die verpassten Prüfungen nach.

Schulweg / Schultransport

Es wird empfohlen, dass sich die Lernenden nach der Schule ohne Umwege nach Hause begeben. Für die Lernenden, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, steht ein Velounterstand zur Verfügung. Die Mofas sind auf den angeschriebenen Parkfeldern auf dem offiziellen Parkplatz zu parken. Eltern sind für die Einhaltung der allgemeinen Verkehrsregeln und die verkehrstüchtige Ausrüstung der Fahrräder und Mofas erstverantwortlich. Die Polizei macht regelmässig Verkehrskontrollen. 
Der Schutzhelm wird auch für Velofahrer sehr empfohlen. Für Schulanlässe mit dem Fahrrad ist das Helmtragen obligatorisch (für Lernende, die keinen eigenen Helm besitzen, werden Helme von der Schule zur Verfügung gestellt).

Für längere Schulwege (mehr als 5 km) stehen den Schülern ein Schulbus oder der öffentliche Verkehr zur Verfügung. Anstand gegenüber den Fahrerinnen und Fahrern sind wichtige Grundregeln. Allen Lernenden werden die Schulbusregeln und die Verhaltensregeln im öffentlichen Verkehr erklärt. Für verursachte Schäden haften die Eltern.

Alle Lernende der Verbandsgemeinden erhalten zu Beginn des Schuljahres gratis ein Frimobil-Abonnement für die Zonen 50, 52, 54 und 56.

Im Falle eines Verlustes kann ein neues Abonnement am Bahnhof Murten bezogen werden. Die Kosten dafür betragen CHF 30.00.

Sport, Kultur und Freizeit (SKF)

Freiwilliger Schulsport / Blasmusik

Zur Zeit werden nebst Blasmusik (Blech- und Holzblasinstrumente, Ausbildung ab dem 5H. Schuljahr, Kosten CHF 180.-- pro Jahr) auch 13 Sportarten im Bereich des freiwilligen Schulsports angeboten (Kosten CHF 30.-- pro Jahr). Die Institution SKF ist einmalig und hat auch wesentlich dazu beigetragen, dass die OSRM 2004 vom Bundesamt für Sport im Rahmen eines nationalen Wettbewerbs zur sportfreundlichsten Schule der Kategorie Sek I ausgezeichnet wurde. (http://www.kadetten-murten.ch)

Solennität

Die Solennität, im Volksmund (auf Berndeutsch) “Soli” genannt, wird am 22. Juni zur Erinnerung an die Schlacht bei Murten gefeiert. Nach der Feier im Hotel Murten beginnt mit der Fahnenabgabe um 10.00 h beim Schulhausbrunnen vor dem Berntor der Morgenumzug durch das “Stedtli”. Die Knaben tragen die schmucke Kadettenuniform und die Mädchen, ganz in weiss gekleidet, tragen Blumenkörbe oder begleiten die Blumenwagen. Nach dem Morgenumzug messen sich die Knaben im Armbrustschiessen. Am Nachmittag findet erneut ein Umzug durchs „Stedtli“ statt und anschliessend der Tanz der Mädchen und das Defilée der Kadetten auf der Engematte, verbunden mit der Fahnenabgabe. Das Ganze klingt aus in einem Volksfest im Solipintli.
Die Beteiligung am Umzug ist für alle obligatorisch. Die Knaben und Mädchen können frei wählen, ob sie weiss gekleidet oder in der Kadettenuniform am Umzug teilnehmen. Für die Miete der Uniform wird pro Jahr CHF 10.-- berechnet. Jedes Jahr kann die Uniform ausgetauscht werden. Uniformänderungen dürfen nur durch das Fachpersonal der OSRM (und nicht von den Eltern) vorgenommen werden.

Daten- und Persönlichkeitsschutz

Immer wieder erscheinen in der Tagespresse, in schulinternen Veröffentlichungen (Schulbulletin, Broschüren, Fotoreportagen über Schulanlässe, Resultate von Sporttagen usw.) Bilder von Schülerinnen und Schülern der OSRM.

Wir bemühen uns stets, die Regeln des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zu respektieren und Publikationen auf der Schul-Website werden nur mit Passwortschutz veröffentlicht.

Zu Schulbeginn wird jeweils ein Formular für die Einverständniserklärung zur Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Daten abgegeben.

Wohnortswechsel

Ein geplanter Wohnortswechsel ist frühzeitig dem Schulsekretariat mitzuteilen. Liegt der neue Wohnort ausserhalb der 10 Verbandsgemeinden, ist der Wohnortswechsel auch mit einem Schulwechsel verbunden und dieser muss sorgfältig geplant werden.